AGB
I. Allgemeines
- Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden verbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht und Sonderbedingungen mit uns vereinbart.
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Angebote sind stets Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und sonstige Drucksachen haben wir bestmöglich ermittelt, sie sind für uns aber unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke. An sämtlichen Unterlagen, die durch uns zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns das Urheber- und Eigentumsrecht vor. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder kopiert noch dritten Personen zu irgendwelchen Zwecken ausgehändigt werden. Konstruktionsunterlagen werden von uns nicht zur Verfügung gestellt.
II. Umfang der Lieferung
Grundlage für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Zusicherungen irgendwelcher Art einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Beanstandungen von Lieferungen sind spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen.
III. Preise und Versand
- Sollten sich die unserer Preiskalkulation zugrundeliegenden Kostenfaktoren, die sich aus den Rohstoffpreisen und Energiekosten, Arbeitslöhnen und Gehälter, den Frachten und Steuern ergeben, zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung erhöhen, behalten wir uns vor, eine entsprechende Preisberichtigung Sollte die sich hieraus ergebende Preiserhöhung mehr als 10 % des Preises der betroffenen Vertragsbestandteile ausmachen, kann der Kunde innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Eingang der Preiserhöhungsmitteilung von den betroffenen Vertragsteilen zurücktreten. Unsere Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein.
- Der Versand erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Die Gefahr geht mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und für seine Rechnung. Fehlen Versandvorschriften, so wird der Versand nach unserem besten Ermessen ausgeführt, jedoch ohne Garantie für die billigste Möglichkeit. Waren, die zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommen worden sind, werden zu Selbstkosten auf Rechnung des Bestellers eingelagert.
- Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und von uns nicht zurückgenommen.
IV. Lieferung
- Die angegebene Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart und ist für uns unverbindlich, es sei denn, dass Termine ausdrücklich von uns als verbindlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser First das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeiten die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Kunden nicht von der Die Verzögerung der Lieferung infolge unverschuldeter Umstände oder höhere Gewalt schließt Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatzbeschaffung und den Rücktritt vom Vertrage aus. Bei verschuldetem Lieferverzug ist uns eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen zu setzen, nach deren Ablauf der Kunde zum Rücktritt von Vertrage berechtigt ist. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden auch in den Fällen des Unvermögens der Lieferung zu. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Teillieferungen sind zulässig.
V. Zahlungsbedingungen
- Unsere Lieferungen sind ohne jeden Abzug sofort oder falls abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind, innerhalb des eingeräumten Zahlungsziels zu
- Sofern Teillieferungen bei Abruf oder Sammelaufträgen notwendig sind, sind wir berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu
- Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen stehen uns folgende Rechte zu:
- von allen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten und alle ausstehenden Zahlungen fälligzustellen. Im Verzugsfalle ist die vonuns gelieferte Ware gesondert zu lagern und als unser Eigentum kenntlich zu
- Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeitsdatum zu
- weitere Verzugsschaden geltend zu
- Bei Annahme von bankfähigen Wechseln gehen die Diskontspesen und alle sonstigen Auslagen zu Lasten des Kunden Bezogenen.
- Die Zahlungen für die gelieferte Ware sind auch dann zu leisten, wenn Nacharbeiten an der Ware vorzunehmen sind, gleich ob diese in unsere Garantieverpflichtung fallen oder Die Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ihm nicht gestattet. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren verarbeitet oder weiterveräußert, so gilt diese Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir verpflichtet, auf Verlagen des Kunden nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden unsererseits von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, jedoch nur solange wie er seinen vertraglichen Zahlungspflichten uns gegenüber nachkommt. Die Ermächtigung zum Einzug der Forderung kann von uns widerrufen werden. Als Widerruf gilt auch die Anzeige der Abtretung an den Abnehmer des Kunden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen.
- Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für uns vor, ohne dass uns Verpflichtungen daraus entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltungsware zu den übrigen verarbeitenden Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
VII. Gewährleistung, Haftung, Mängelrügen
- Wir haften nur für Mängel, die durch Material- oder Fabrikationsfehler entstanden sind und nur in der uns von unseren Lieferanten eingeräumten Garantiefrist. Bei begründeter Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Nachlieferung defekter Teile innerhalb einer angemessenen Frist. Der Kunde hat das Recht zum Rücktritt vom Vertrage, wenn eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreicht, ohne dass Ersatz geleistet oder der Mangel behoben worden ist. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von einem Jahr seit Eintreffen der Ware am Bestimmungsort sind Mängelrügen ausgeschlossen. Das Recht auf Minderung steht dem Kunden nicht zu. Ebenso sind Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, dass sie von uns oder einem unserer leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt dann nicht, wenn etwaige Schadensersatzansprüche auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Die Gesamthöhe der etwaigen Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist begrenzt auf den Kaufpreis, und zwar für alle Schadenersatzansprüche des Kunden, die nicht auf der Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckklagen ist Traunstein.